Anlässlich der bevorstehenden Umsetzung der RestrukturierungsRL steht in Deutschland die Abschaffung des Überschuldungstatbestands als eigener Antragsgrund zur Diskussion. Der Verfasser untersucht, ob die RestrukturierungsRL einen Grund liefert, den Überschuldungstatbestand als Antragsgrund zu beseitigen.