vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH: Nicht getilgte Verbindlichkeiten sind Bestandteil des Abwicklungs-Endvermögens!

BeiträgeUniv.-Prof. Dr. Sabine Kanduth-Kristen, LL.M.ZIK 2019/209ZIK 2019, 176 Heft 5 v. 13.11.2019

Das Erkenntnis des VwGH in den verbundenen Rechtssachen Ro 2017/13/0009 und Ro 2017/13/0010 zur Frage der Behandlung nicht getilgter Verbindlichkeiten bei (insolvenzbedingter) Liquidation einer Kapitalgesellschaft und zur Gruppenbesteuerung bei Liquidation eines Gruppenmitglieds wurde von Wissenschaft und Praxis mit Spannung erwartet. Am 4. 9. 2019 hob der VwGH die Erkenntnisse des BFG,11Vgl BFG 19. 12. 2016, RV/5100775/2015; dazu Beiser, Offene Verbindlichkeiten als körperschaftsteuerlicher Liquidationserlös? SWK 2017, 378; Kanduth-Kristen, BFG zu nicht getilgten Verbindlichkeiten im Rahmen einer Liquidation gemäß § 19 KStG, SWK 2017, 371; Renner, Liquidation: Verbindlichkeiten sind kein Bestandteil des Abwicklungs-Endvermögens einer Körperschaft. Keine "Verteilung" von Schulden an die Gesellschafter, SWK 2017, 97. in denen ein Nichtansatz nicht getilgter Verbindlichkeiten im Abwicklungs-Endvermögen und eine Zurechnung des so entstandenen Liquidationsgewinnes an den Gruppenträger vertreten wurde, wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts auf.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte