1. Die Arbeiten zur Umsetzung der Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (RIRL; s ZIK 2019/58, 41 und 2019/112, 81) wurden mit weiteren Sitzungen fortgesetzt. Bislang beschäftigte sich die Arbeitsgruppe im BMVRDJ ausführlich mit dem präventiven Restrukturierungsrahmen, insb mit den zahlreichen Wahlmöglichkeiten, die den nationalen Gesetzgebern durch die RIRL eingeräumt werden. Nun soll auch die Umsetzung der Art 20 bis 24 RIRL betreffend eine erleichterte Entschuldung insolventer Unternehmer und insolvenzbedingte Tätigkeitsverbote behandelt werden.