KBGG idF BGBl I 2013/117: § 24
IO: § 25
Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht, wenn der Elternteil in den letzten sechs Monaten unmittelbar vor der Geburt des Kindes, für das Kinderbetreuungsgeld bezogen werden soll, durchgehend erwerbstätig war sowie in diesem Zeitraum keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten hat, wobei sich Unterbrechungen von insgesamt nicht mehr als 14 Kalendertagen nicht anspruchsschädigend auswirken. Unter Erwerbstätigkeit iSd KBGG versteht man "die tatsächliche Ausübung einer in Österreich sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit."