IO: §§ 252, 260
ZPO: § 130 Abs 2, § 519 Abs 2 Z 1, § 528
Ein Beschluss des RekursG, mit dem ein an dieses gerichteter Rekurs gegen eine erstinstanzliche Entscheidung zurückgewiesen wurde, ist grundsätzlich nur nach den Re-
IO: §§ 252, 260
ZPO: § 130 Abs 2, § 519 Abs 2 Z 1, § 528
Ein Beschluss des RekursG, mit dem ein an dieses gerichteter Rekurs gegen eine erstinstanzliche Entscheidung zurückgewiesen wurde, ist grundsätzlich nur nach den Re-