IO: § 119
MRG: § 12a Abs 1
Wird das Unternehmen des Mitmieters einer Geschäftsräumlichkeit im Insolvenzverfahren auf einen anderen Mitmieter übertragen, der schon bisher Träger der Mietrechte war und nun das Unternehmen in den von ihm (mit-)gemieteten Geschäftsräumen weiterführt, tritt der Erwerber des Unternehmens nicht ex lege in den (gesamten) Mietvertrag ein (vgl RIS-Justiz RS0070029). Die Rechtsposition der beiden Mitmieter als Vertragspartner des Vermieters wird durch die Unternehmensübertragung nicht verändert. Ein Ausscheiden des Überträgers des Unternehmens aus seinen Rechten und Pflichten als Mitmieter käme nur mit Zustimmung des Vermieters in Betracht.