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Keine Zusammenrechnung unterschiedlicher Insolvenzforderungen auf Lohnsteuerzahlung

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2019/186ZIK 2019, 149 Heft 4 v. 6.9.2019

IO: § 110

JN: § 55 Abs 1 und 4

Werden in einer Klage mehrere Forderungen geltend gemacht, so bilden sie nur dann einen einheitlichen Streitgegenstand, wenn die Voraussetzungen für eine Zusammenrechnung erfüllt sind. Diese Regelung gilt auch für die Zulässigkeit von Rechtsmitteln und damit für den Entscheidungsgegenstand des BerufungsG (RIS-Justiz RS0053096).

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