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Zur (zwingenden) Entziehung der Eigenverwaltung im Sanierungsverfahren

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2019/184ZIK 2019, 148 Heft 4 v. 6.9.2019

IO: §§ 100, 100a, 167, 169, 170 Abs 1

Dem Schuldner ist die Eigenverwaltung im Sanierungsverfahren ua dann zu entziehen und ein Masseverwalter zu bestellen, wenn Umstände bekannt sind, die erwarten las-

Seite 148


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