Die Insolvenz des Generalunternehmers stellt den Bauherrn vor große Probleme. Dies zeigt sich deutlich bei einer mangelhaften Erfüllung des Werkes: Der Bauherr kann nicht direkt auf den (noch) solventen Subunternehmer greifen, sondern muss sich mit dem Insolvenzverwalter des Generalunternehmers auseinandersetzen. Eine einvernehmliche Lösung zwischen Bauherrn und Insolvenzmasse kann in dieser Situation für beide Seiten vorteilhaft sein.