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Eine insolvenznahe Klage setzt eine insolvenzrechtliche Grundlage voraus

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2019/146ZIK 2019, 117 Heft 3 v. 18.7.2019

EuInsVO: Art 3

EuGVVO: Art 1

Eine Klage, der ein Schadenersatzanspruch aus unerlaubter Handlung oder einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, zugrunde liegt, die vom Insolvenzverwalter im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erhoben wird und deren Erlös im Erfolgsfall der Gläubigergemeinschaft zufließt, fällt unter den Begriff "Zivil- und Handelssachen" und damit in den materiellen Anwendungsbereich der EuGVVO.

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