Das wirtschaftliche Leben hat sich so weiterentwickelt, dass es keine Ausnahme mehr ist, wenn ein Gruppenmitglied eines Konzerns in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union als die anderen Gruppenmitglieder ansässig ist. Wenn über mehrere Mitglieder der Gruppe Insolvenzverfahren eröffnet werden, stellt sich die Frage, wie die wirtschaftlich sinnvollste Lösung für den Konzern erreicht werden kann.