Über den Richtlinienentwurf (COM[2016] 723 final vom 26. 11. 2016) und den weiteren Reformverlauf wurde regelmäßig berichtet. Aus Platzgründen und weil es bei den diversen Entwürfen viele und erhebliche inhaltliche Veränderungen gab, ist das bislang in ZIK aktuell geschehen (s zuletzt ZIK 2019/58, 41). Nun wurde die "Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz)" am 26. 6. 2019 im ABl L 172/18 veröffentlicht (in der Folge als RIRL bezeichnet). Die Mitgliedstaaten haben grds bis zum 17. 7. 2021 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen und zu veröffentlichen, um der RIRL nachzukommen (s näher Art 34).