IO: § 103 Abs 1, § 110 Abs 1 S 2, § 252
ZPO: § 226
Das Klagebegehren kann in einem Prüfungsprozess nur auf die Gründe, die in der Anmeldung und in der Prüfungstagsatzung angegeben wurden, gestützt werden.
IO: § 103 Abs 1, § 110 Abs 1 S 2, § 252
ZPO: § 226
Das Klagebegehren kann in einem Prüfungsprozess nur auf die Gründe, die in der Anmeldung und in der Prüfungstagsatzung angegeben wurden, gestützt werden.