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Begrenzung des Prüfungsprozesses auf den angemeldeten Anspruch

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2019/100ZIK 2019, 77 Heft 2 v. 17.5.2019

IO: § 103 Abs 1, § 110 Abs 1 S 2, § 252

ZPO: § 226

Das Klagebegehren kann in einem Prüfungsprozess nur auf die Gründe, die in der Anmeldung und in der Prüfungstagsatzung angegeben wurden, gestützt werden.

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