Geboten wird ein Überblick zu der Möglichkeit einer elektronischen Abfrage von Exekutionsdaten (§§ 427 ff EO), die durch das IRÄG 2017 (BGBl I 2017/122) eingeführt wurde und mit 1. 1. 2019 in Kraft getreten ist. Der Verfasser klärt über die Abfrageberechtigung, die Durchführung der Abfrage, die Pflichten des Gerichts sowie die Missbrauchskontrolle auf.