Untersucht wird, wann Handlungen oder Geschäfte des Verwalters insolvenzzweckwidrig und deshalb unwirksam sind. Dazu werden ua Aussagen aus dem heutigen Meinungsstand an der Judikatur des Reichsgerichts gemessen.
Untersucht wird, wann Handlungen oder Geschäfte des Verwalters insolvenzzweckwidrig und deshalb unwirksam sind. Dazu werden ua Aussagen aus dem heutigen Meinungsstand an der Judikatur des Reichsgerichts gemessen.