Wie schon in ZIK 2018/204 berichtet, schloss die Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) im Jahr 2018 ihre Arbeiten an einem weiteren Mustergesetz erfolgreich ab. Die Vollversammlung der Kommission nahm den Text im Juli 2018 förmlich an. Das neue Mustergesetz soll die grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung insolvenznaher Entscheidungen erleichtern und ergänzt diesbezüglich das UNCITRAL-Mustergesetz von 1997 über grenzüberschreitende Insolvenzen. Das neue Mustergesetz "funktioniert" jedoch auch als "Stand alone"-Gesetz. Seine Umsetzung in nationales Recht könnte daher gerade in Ländern wie Österreich sinnvoll sein.