Der qualifizierte Rangrücktritt ist ein beliebtes Rechtsinstrument in der Sanierungspraxis, um den Insolvenztatbestand der (rechnerischen) Überschuldung (§ 67 IO) zu vermeiden. Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, klare Anforderungen zu benennen, die an diese rechtsgeschäftliche Sanierungsmaßnahme zu stellen sind. Besonderes Augenmerk soll dabei auf das Merkmal der einvernehmlichen Auflösung gelegt werden.