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Zur Prozessführungsbefugnis eines dt insolventen Schuldners im Inland

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2019/51ZIK 2019, 37 Heft 1 v. 11.3.2019

EuInsVO: Art 4 Abs 2, Art 17 Abs 1

InsO: § 80

Die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens in einem Mitgliedstaat der EU entfaltet in jedem anderen Mitgliedstaat unmittelbar diejenigen Wirkungen, die das Recht des Eröffnungsstaats dem Verfahren beilegt.

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