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Abschöpfungsverfahren: amtswegige Ladung bei Unterbleiben der Auskunft über die Erwerbstätigkeit

JudikaturBearbeiter: Franz MohrZIK 2019/47ZIK 2019, 33 Heft 1 v. 11.3.2019

IO: § 210 Abs 1 Z 5 und 5a, § 210a Abs 2 und 3

Bei der Obliegenheit des Schuldners, während der Rechtswirksamkeit der Abtretungserklärung dem G und dem Treuhänder mindestens einmal im Jahr zu festgelegten Zeitpunkten Auskunft über seine Bemühungen um eine Erwerbstätigkeit zu erteilen, handelt es sich lediglich um

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