Der EuGH billigt Griechenland hoheitlichen Charakter für dessen Schuldenschnitt zu, letztlich aus politischen Gründen, um die Eurozone nicht zu gefährden. Damit erklärt er die Brüssel Ia-VO für nicht anwendbar - eröffnet aber die nationalen Zuständigkeitsregeln. Die Immunität wird zur entscheidenden Verteidigungslinie. Dabei muss nach dem Autor Art 10 Abs 1 UNCSI zentrale Bedeutung gewinnen.