Der EuGH sprach in der E C-250/17 , Virgílio Tarragó da Silveira/Massa Insolvente da Espírito Santo Financial Group aus, dass Art 15 der EuInsVO 2000 dahin auszulegen sei, dass er einen bei einem Gericht eines Mitgliedstaats anhängigen Rechtsstreit erfasst, in dem es um die Verurteilung eines Schuldners zur Zahlung eines Geldbetrags geht, wenn dieser Schuldner in einem bei einem Gericht eines anderen Mitgliedstaats eingeleiteten Verfahren für zahlungsunfähig erklärt wurde. Der Autor bespricht die Entscheidung.