Der Fall der NIKI-Insolvenz hat die Schwierigkeit der Bestimmung der internationalen Zuständigkeit gem Art 3 EuInsVO 2015 verdeutlicht. Der Beitrag setzt die hierzu ergangenen Urteile in den Kontext der Rechtsprechung des EuGH und arbeitet heraus, dass die bestehenden Unsicherheiten nicht zuletzt auf uneinheitliche Vorgaben des EuGH zurückzuführen sind.