Nach den Autoren scheint die Sachverständigenpraxis bei Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit vermehrt auf eine bloße Betrachtung von Bilanzdaten und Bilanzkennzahlen zurückgreifen zu wollen. Das widerspreche jedoch den Vorgaben der OGH-Judikatur, die maßgeblichen Fragen könnten niemals auf Basis von Bilanzdaten allein beantwortet werden. Davon ausgehend erläutern die Autoren die vom Buchsachverständigen zu beurteilenden Tatfragen iZm der Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit.