Es bereitet Gläubigern oft Schwierigkeiten, Schuldner nach einer Namensänderung zu finden. Die Insolvenzgerichte geben daher ihnen bekannte frühere Namen an, und zwar bislang, indem sie diese in Klammer hinter dem Familiennamen ausweisen. Das bereitet aber technische Probleme. In der Verfahrensautomation Justiz (VJ) sollen nun frühere Namen in einem eigenen Feld erfasst werden. Damit können sie einfach zB in die Edikte aufgenommen werden.