1. Die Begutachtungsfrist für den MEntw eines Zivilrechts- und Zivilverfahrensrechts-ÄnderungsG 2019 (ZZRÄG 2019) ist abgelaufen (s zu seinen Inhalten ZIK 2018/261, 205). Eine Regierungsvorlage gab es bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht.
1. Die Begutachtungsfrist für den MEntw eines Zivilrechts- und Zivilverfahrensrechts-ÄnderungsG 2019 (ZZRÄG 2019) ist abgelaufen (s zu seinen Inhalten ZIK 2018/261, 205). Eine Regierungsvorlage gab es bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht.