In diesem Beitrag wird die parallele Abwicklung von Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren nach der EuInsVO 2015 unter Beachtung nationaler Vorschriften beleuchtet und auf nachteilige Auswirkungen, etwa iZm Art 45 EuInsVO 2015, hingewiesen.
In diesem Beitrag wird die parallele Abwicklung von Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren nach der EuInsVO 2015 unter Beachtung nationaler Vorschriften beleuchtet und auf nachteilige Auswirkungen, etwa iZm Art 45 EuInsVO 2015, hingewiesen.