Klaus Wimmer hat als Referatsleiter Insolvenzrecht im dt Justizministerium die Entwicklung des dt und auch des europäischen Insolvenzrechts über viele Jahre mitgeprägt. Die ihn ehrende Festschrift ist einer Vielzahl aktueller insolvenzrechtlicher Themen gewidmet, von denen vor allem die Beiträge zum Entwurf einer RL zu einem präventiven Restrukturierungsrahmen und zur Entschuldung insolventer Unternehmer (dazu die Berichte ZIK 2018/107, 85 und ZIK 2018/213, 165 sowie Seagon, Zwischenstand zum Richtlinienentwurf der Kommission über einen präventiven Restrukturierungsrahmen, NZI 2018, 787) Aufmerksamkeit verdienen: Vgl etwa Ahrens zur Verkürzung der Entschuldungsfrist für gescheiterte Unternehmer auf drei Jahre, der zu dem wohl zutr Ergebnis kommt, dass diese auf alle natürlichen Personen anzuwenden wäre (13 ff); Dammann mit einem Rechtsvergleich zum "zweistufigen" französischen Modell (162 ff); Ganter zum "Konflikt" zwischen einem einheitlichen Insolvenzverfahren und einem vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren (187 ff); und Vallender mit der Einschätzung, dass sich der Richtlinienentwurf primär an "Staaten in Süd- und Osteuropa" richte und etwa Deutschland nicht zur Einführung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens zwinge (537 ff). Gerade weil zu erwarten ist, dass die Restrukturierungsrichtlinie den Mitgliedstaaten einigen Umsetzungsspielraum einräumen wird, ist die Auseinandersetzung mit diesen grundsätzlichen Themen auch aus österr Sicht wichtig. Neben diesem Blick in die Zukunft des Insolvenzrechts leistet der rechtshistorische Aufsatz von Holzer zu den Entwürfen des Reichsjustizministeriums für eine Reform des Konkursrechts aus den Jahren 1937 und 1938 (294 ff) einen wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung (auch der Österreichbezüge; vgl 302 f) des dunkelsten Kapitels der (insolvenzrechtlichen) Vergangenheit. Insgesamt ist damit ein wertvolles und inhaltsreiches Buch anzuzeigen.