Die Einholung der Information, welche (früheren) Gläubiger Abfragen zur Bonität eines Schuldners getätigt haben, kann zu wertvollen Hinweisen betreffend die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit führen. Dies ist theoretisch über den datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch möglich - praktisch gibt es jedoch einige Hürden.