Die UNCITRAL hat ein "Model Law on Recognition and Enforcement of Insolvency-Related Judgments" erarbeitet (s https://uncitral.un.org/sites/uncitral.un.org/files/media-documents/uncitral/en/interim_mlij.pdf ). Erfasst sind Entscheidungen von Gerichten oder Verwaltungsbehörden, die Konsequenz eines Insolvenzverfahrens oder mit ihm materiell verbunden sind, auch wenn es bereits beendet ist; die Entscheidung kann mit oder nach der Eröffnung erlassen werden, die Eröffnungsentscheidung selbst ist aber ausgenommen (s Art 2 lit c und d). In der Folge sind Voraussetzungen, Verfahren und Wirkungen einer Anerkennung bzw Vollstreckbarkeit geregelt.