Beteiligungsfinanzierungen (LBO/MBO) bergen ein hohes Risiko, dass die Transaktion gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr verstößt (§ 52 AktG; § 82 GmbHG). Betrifft das verbotswidrige Rechtsgeschäft den Kreditvertrag der Gesellschaft mit dem Kreditgeber, auf den der Verstoß durchschlägt, stellt sich die Frage nach dem Schicksal akzessorischer Kreditsicherheiten. Lösungsmodelle zu dieser Problematik werden diskutiert.