Seit dem Salzburger Steuerdialog 2014 vertreten die Abgabenbehörden, dass bei Liquidation einer Kapitalgesellschaft im Konkursverfahren die nicht bezahlten Verbindlichkeiten zu einem Liquidationsgewinn führen. Das verursachte in der Praxis Unsicherheiten bzgl der Forderungsart und der Berücksichtigung der so berechneten Körperschaftsteuer. Das BMF führte in Informationen vom 13. 1. 2016, BMF-010203/0002-VI/6/2016 und vom 2. 6. 2016, BMF-010200/0013-VI/6/2016 aus, wie sE vorzugehen sei (s ZIK 2016/2, 1 und ZIK 2016/106, 81). Str blieb die Forderungsart der Körperschaftsteuer.