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Zum Anspruch aus einem Kreditversicherungsvertrag bei Forderungsbestreitung

JudikaturUniv.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2018/205ZIK 2018, 162 Heft 4 v. 31.8.2018

ABGB: §§ 914 ff

Das VersVG enthält keine speziellen Regelungen für die Kreditversicherung, sodass vor allem die jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen als Rechtsgrundlage dienen. Diese sind nach Vertragsauslegungsgrundsätzen ausgehend vom Maßstab des durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmers auszulegen (RIS-Justiz RS0050063, RS0112256).

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