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Keine vorzeitige Restschuldbefreiung bei alten Abschöpfungsverfahren mit Ergänzungszahlungen

JudikaturUniv.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2018/197ZIK 2018, 156 Heft 4 v. 31.8.2018

IO: §§ 213 aF, 280

Abschöpfungsverfahren, in denen vor Inkrafttreten des IRÄG 2017 dem Schuldner in einem Zeitraum bis zu drei Jahren Ergänzungszahlungen aufgetragen wurden, unterliegen nicht der Übergangsvorschrift des § 280 IO.

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