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Zur Anfechtung beim Kontokorrentkredit

JudikaturUniv.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2018/186ZIK 2018, 148 Heft 4 v. 31.8.2018

IO: § 31

Die Anfechtung einer Sicherstellung oder Befriedigung wegen Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit setzt eine bestehende Gläubigerstellung des Anfechtungsgegners voraus. Zug-um-Zug-Geschäfte können nicht nach dieser Bestimmung angefochten werden, weil die Gläubigerstellung erst gleichzeitig mit der Sicherung oder Befriedigung begründet wird (RIS-Justiz RS0111466; RS0064726; RS0064426).

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