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Oechsler, Die Polbud-Entscheidung und die Sitzverlegung der SE, ZIP 2018, 1269:

FachliteraturAufsatzübersichtBearbeiter: Martin LutschounigZIK 2018/180ZIK 2018, 147 Heft 4 v. 31.8.2018

Sitz und Hauptverwaltung einer SE müssen im selben Mitgliedstaat liegen. Der Verfasser nimmt die Entscheidung EuGH C-106/16 , Polbud zum Anlass, die Auswirkungen einer isolierten Satzungssitzverlegung der SE bis hin zu ihrer Zwangsliquidation zu untersuchen.

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