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Trenker, Schaden der Insolvenzmasse bei Insolvenzverschleppung des Geschäftsleiters - zugleich eine Anmerkung zu OGH 6 Ob 164/16k, JBl 2018, 354, 434:

FachliteraturAufsatzübersichtBearbeiter: Martin LutschounigZIK 2018/177ZIK 2018, 146 Heft 4 v. 31.8.2018

Seite 146


Zentrale Anspruchsgrundlagen für die Haftung des Geschäftsleiters gegenüber der Gesellschaft bzw der Insolvenzmasse bei Insolvenzverschleppung sind § 25 Abs 3 Z 2 GmbHG bzw § 84 Abs 3 Z 6 AktG. Der Verfasser analysiert den liquidationsfähigen Schaden aus Sicht der Insolvenzmasse.

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