Die jüngste OGH-Rechtsprechung zur Haftung des Insolvenzverwalters für Fehler bei der Forderungsprüfung ist streng. Der Autor vertritt, dass die Anforderungen an den Sorgfaltsmaßstab insb in Hinblick auf das Gebot einer wirtschaftlichen Masseabwicklung nicht überspannt werden dürfen.