Vom Haftungsprivileg der GmbH gibt es Ausnahmen, etwa die Durchgriffshaftung. Zur Fallgruppe Vermögensvermischung wird insb auf die Tatbestandsmerkmale und Anspruchsgrundlagen eingegangen.
Vom Haftungsprivileg der GmbH gibt es Ausnahmen, etwa die Durchgriffshaftung. Zur Fallgruppe Vermögensvermischung wird insb auf die Tatbestandsmerkmale und Anspruchsgrundlagen eingegangen.