Gläubigern von gründungsprivilegierten GmbH steht im Insolvenzfall vor Ab-
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lauf der 10-Jahres-Frist des § 10b Abs 5 S 2 GmbHG oft nicht einmal das formelle Stammkapital als Haftungsfonds zur Verfügung. Die Insolvenzmasse kann allenfalls durch die Geltendmachung einer Durchgriffshaftung gegen Gesellschafter vergrößert werden. Die Autoren unterziehen die Rechtslage einer kritischen Würdigung.