Kein weiterer Kommentar zum (gesamten) dt Insolvenzrecht, sondern ein anderer. Im Unterschied zu Österreich, wo die Sanierung des Unternehmensträgers lange Tradition hat, was sich in hohen Zahlen bei Zwangsausgleich bzw Sanierungsplan niederschlägt, bedeutet(e) Sanierung in Deutschland meistens übertragende Sanierung durch Verkauf an Dritte. Mit dem ESUG ("Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen") des Jahres 2012 sollten Eigenverwaltung und Eigensanierung gefördert werden, was in Großfällen erfolgreich zu sein scheint (vgl BCG-Studie "Sechs Jahre ESUG" [2018]; wesentliche Ergebnisse zB in InsO 2018, 1306 f). Dem Umdenken durch das ESUG trägt der vom Hamburger Insolvenzrichter Andreas Schmidt herausgegebene Kommentar Rechnung, indem sich ein Autorenteam aus erfahrenen Praktikern nur mit den Bestimmungen beschäftigt, die für die Sanierung von Unternehmen besonders relevant sind (s Vorwort VI). Arbeitsrechtliche und steuerrechtliche Belange werden einbezogen (s 656 ff, 1125 ff). Besonderes Augenmerk wird dem Insolvenzplan (807-1125) und der Eigenverwaltung (1169-1298) gewidmet. Wegen der konzentrierten Behandlung des Sanierungsrechts, der zahlreichen Verweise auf Rechtsprechung und der vielen Praxishinweise das richtige Buch für die Sanierungspraxis.