vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verletzung insolvenzrechtlicher Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten durch Vertretungsorgane als Einleitungshindernis im Abschöpfungsverfahren

BeiträgeMag. Maria PosaniZIK 2018/112ZIK 2018, 94 Heft 3 v. 5.7.2018

Das IRÄG 2017 schafft mit § 201 Abs 1 Z 2b IO entscheidende Neuerungen für Abschöpfungsverfahren: Die Verfahrenseinleitung ist auf Antrag eines jeden Insolvenzgläubigers nunmehr auch zu versagen, wenn der Schuldner als Vertretungsorgan Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten der IO im Insolvenzverfahren eines anderen Rechtssubjekts verletzt. Der nachstehende Beitrag widmet sich der Auslegung dieses Einleitungshindernisses.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte