In Deutschland sollten mit dem 2012 in Kraft getretenen ESUG ("Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen") im Insolvenzfall Eigenverwaltung und Sanierung des Unternehmensträgers gefördert werden. Zu den Auswirkungen der Reform liegt die Studie "Sechs Jahre ESUG" der Boston Consulting Group vor (s http://image-src.bcg.com//Images/Focus-ESUG-study_tcm58-190947.pdf ; s auch die Zusammenfassung der Ergebnisse in ZInsO 2018, 1306 f). Danach sind insb in Großverfahren Erfolge zu verzeichnen: Die Eigenverwaltung soll sich zum Standardverfahren entwickelt haben, auch eine Spezialisierung sei festzustellen. Insgesamt bleibe die Eigenverwaltung aber die Ausnahme.