UGB: §§ 277 ff
IO: § 71b
Die Behauptung der Mittellosigkeit reicht nicht aus, die Unmöglichkeit der Erfüllung einer gesetzlichen Offenlegungspflicht darzutun. Auch ein Liquidator kann sich nicht
UGB: §§ 277 ff
IO: § 71b
Die Behauptung der Mittellosigkeit reicht nicht aus, die Unmöglichkeit der Erfüllung einer gesetzlichen Offenlegungspflicht darzutun. Auch ein Liquidator kann sich nicht