IESG: § 1 Abs 2 Z 2
RL 2008/94/EG : Art 1 Abs 1, Art 2 Abs 2, Art 3
Durch Insolvenz-Entgelt gesichert sind aufrechte, nicht verjährte und nicht ausgeschlossene Ansprüche aus dem
IESG: § 1 Abs 2 Z 2
RL 2008/94/EG : Art 1 Abs 1, Art 2 Abs 2, Art 3
Durch Insolvenz-Entgelt gesichert sind aufrechte, nicht verjährte und nicht ausgeschlossene Ansprüche aus dem