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Kalss, Die Ausfallshaftung eines Bürgen für Pensionsverpflichtungen eines Kreditinstituts im Lichte des BaSAG - Eine Kürzung oder ein Nichtzahlen von Pensionsleistungen im Rahmen eines Abwicklungsverfahrens gemäß §§ 48 ff BaSAG sind nicht zulässig, ASoK 2018, 42:

FachliteraturAufsatzübersichtBearbeiter: Martin LutschounigZIK 2018/71ZIK 2018, 69 Heft 2 v. 30.4.2018

Seite 69


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