Bei den Formularen für Forderungsanmeldungen (s Homepage BMVRDJ unter "Bürgerservice - Formulare") erfolgte eine Änderung. Bei den Angaben zur eigenen Person nannten unvertretene Gläubiger ihr Konto und wählten beim Abbuchungs- und Einziehungsverfahren die Variante "Gebühren von Konto im Anschriftscode einziehen", ohne einen zu haben. Daher wurde vorweg die Wahlmöglichkeit "Gebühren vom unter ‚Sonstige Angaben‘ angeführten Konto einziehen" eingefügt, das unvertretene Gläubiger auswählen sollen.