ABGB: §§ 276, 811
IO: § 82d
Der eine Liegenschaft verwertende Verlassenschaftskurator ist wie ein Sachwalter und nicht wie ein Insolvenzverwalter zu entlohnen. Für die Anwendbarkeit des § 276 ABGB spricht schon der Gesetzeswortlaut, der nach der einleitenden Nennung des Sachwalters (ausdrücklich) auch den "Kurator" erwähnt, wobei sich die gesetzliche Grundlage für den Verlassenschaftskurator im ABGB findet. Daran ändert die Zustimmung der wirtschaftlich be-