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Keine besondere Entlohnung für Liegenschaften verwertenden Verlassenschaftskurator

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2018/50ZIK 2018, 36 Heft 1 v. 8.3.2018

ABGB: §§ 276, 811

IO: § 82d

Der eine Liegenschaft verwertende Verlassenschaftskurator ist wie ein Sachwalter und nicht wie ein Insolvenzverwalter zu entlohnen. Für die Anwendbarkeit des § 276 ABGB spricht schon der Gesetzeswortlaut, der nach der einleitenden Nennung des Sachwalters (ausdrücklich) auch den "Kurator" erwähnt, wobei sich die gesetzliche Grundlage für den Verlassenschaftskurator im ABGB findet. Daran ändert die Zustimmung der wirtschaftlich be-

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