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Altes Abschöpfungsverfahren I: Keine sofortige Restschuldbefreiung bei Ergänzungszahlungen

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2018/42ZIK 2018, 31 Heft 1 v. 8.3.2018

IO: § 280

Mit Auferlegung von Ergänzungszahlungen ist das Abschöpfungsverfahren beendet. Da kein Abschöpfungsverfahren mehr anhängig ist, bleibt für eine sofortige Restschuldbefreiung nach der Übergangsbestimmung zum IRÄG 2017 kein Raum.

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