Die VO (EU) 1286/2014 verpflichtet nicht nur zu standardisierter Anlegerinformation für verpackte Anlage- und Versicherungsanlageprodukte, sondern normiert auch eine unmittelbar anwendbare, zivilrechtliche Haftung des Herstellers. Die Autoren unterziehen die mit diesem Instrument angestrebte Harmonisierung des Anlegerschutzes einer kritischen Würdigung.