Die Verfasser unterziehen die geänderte Rechtsansicht der Finanzverwaltung zu den Auswirkungen des Eintritts einer Gruppenkörperschaft in die Liquidation - bis zum Ende der Abwicklung einer Körperschaft nicht getilgte Verbindlichkeiten sind bei der Ermittlung des Abwicklungs-Endvermögens nicht mehr anzusetzen - einer kritischen Würdigung.